Heinrich von Jlzich ein ritter schultheize ze Múlnhuſen2023-11-012023-11-011320-05-051320-05-05CW30529https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2174Ritter Heinrich von Illzach, Schultheiß von Mülhausen, beurkundet: Vor ihm erschien vor Gericht Herr Heinrich, [Sohn] des Herrn Gernand, Bürger von Mülhausen, gemeinsam mit seinen 3 Kindern Adelheid (Ehefrau Jakobs von Hall), Anna (Ehefrau Walchs von Tor) und Gernand und erklärte mit ihrem, ihrer beider Kinder und deren Vormunde Einverständnis, daß Clara und Heinz, die Kinder seines [Herrn Heinrichs] verstorbenen Sohns Heinrich, nach seinem [des Großvaters] Tode beide oder, wenn eines der Kinder schon vorher stirbt, das überlebende den Erbteil ihres Vaters wie die 3 anderen Kinder des Ausstellers so erhalten sollen, als ob dieser noch am Leben wäre. Diese [Erklärung] wurde mit allen nach Recht und Gewohnheit erforderlichen Sicherheiten abgegeben und erhielt juristisch Kraft, nachdem die Anwesenden dazu vernommen waren. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich von Jlzich ein ritter schultheize ze Múlnhuſen - 1295 Mai 5.Image