2023-11-012023-11-011316-02-031316-02-03CW20853https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1366Es wird beurkundet, daß Konrad Sneweli vor offenem Gericht unter der Lauben zu Freiburg i. Br. in Gegenwart der Vormundschaftsbehörde und seiner Kinder [aus erster oder früheren Ehen], der Söhne Konrad, Sneweli, Johannes und Töchter Gisel und Junte seine Ehefrau mit 250 Mark Silber sichergestellt hat, 200 davon auf im einzelnen [S. 588 Z. 15--17] angeführte Häuser, für weitere 50 Mark hat er ihr 50 Mutt Roggen aus all seinem Gut in Bollschweil überschrieben; diese können die Kinder gegen 50 Mark Silber wieder einlösen. Die nächsten Verwandten von Vater und Mutter her erklärten, daß dies zum Nutzen der Kinder geschehen sei. Stirbt Konrad ohne Leibeserben [von dieser Ehefrau], so sollen die erwähnten Besitzungen zur Hälfte seinen nächsten Erben zufallen. Konrad hat den Kindern, wenn sie zu Jahren kommen, alle Manlehen, die er zur Zeit hat, sichergestellt mit Ausnahme des Manlehens in Birkenberg, er wird mit den Manlehen und den Kindern ohne Einwilligung Dietrichs von Tuselingen, seines Bruders Johann Sneweli und Konrads von der Eiche [offenbar der 3 Vormünder der Kinder] nichts vornehmen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291 Februar 3.Image