2023-11-012023-11-011289-09-091289-09-09CW50071https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_69_(85_a)Hug der Tunebolder stellt eine Corpus Nr. N 60 inhaltlich entsprechende Urkunde über seine und seiner Verwandten Aussöhnung mit den Bürgern von Straßburg und deren Verbündeten aus. Neben ihm haben die Herren Bertold von Geispolsheim, Heinrich von Still, Otto von Geispolsheim, Heinrich in Erlingassen, Hugs Bruder Sifrid der Tunebolder und Sifrid Haubet für sich und ihre Verwandten die Einhaltung der Sühne beschworen. Als Bürgen stellt er neben den 6 für die Einhaltung der Sühne Haftenden 4 weitere [Bd. 5 S. 49 Z. 23-24] namentlich genannte Männer. Die 4 Prüfer für Fälle des Vertragsbruches werden [Bd. 5 S. 49 Z. 29-30] namentlich aufgeführt. Zum sachlichen Zusammenhang vgl. das Regest von Corpus Nr. N 1. Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01264 September 9Image