Rudger von Aichaim2023-11-012023-11-011315-04-301315-04-30CW20724https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1247Rudger von Aichheim beurkundet, daß er entsprechend dem Gelübde, das er in seiner dem Dompropst und dem Kapitel von Salzburg ausgestellten und mit seinem Siegel versehenen Handfeste [= Nr. 1090] über den Hof zu Oberdorf abgelegt habe, vor das Kapitel gekommen sei und um eine Terminverlängerung gebeten habe, diese sei ihm unter der Bedingung gewährt worden, daß dem Kapitel aus der Terminverschiebung kein Schaden erwachsen dürfe. Rudger werde seinen in der erwähnten Handfeste eingegangenen Verpflichtungen nachkommen und am 14. Mai nach Salzburg kommen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rudger von Aichaim an Capitel ze dem Tvͦm ze Salzburg; Tvmbrobſt - 1290 April 30.Image