Gundacher von ſtorchenberch2023-11-012023-11-011317-08-051317-08-05CW21103https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1606Gundaker von Starhemberg beurkundet, daß er mit dem Einverständnis aller seiner Kinder Gott zu Ehren und seinem Sohn Gundaker zu Liebe, der als Chorherr in das Kloster St. Florian eingetreten ist, diesem Kloster seine Mühle in Winklarn bei der Ipf gegeben hat unter der Bedingung, daß man alljährlich am Jahrtag seiner Ehefrau Ofmei 1 Pfund Pfennige den Herren des Klosters zuteile, damit sie ihrer mit Messe und Vigilie gedenken. Was die Mühle über das Pfund abwirft, soll Gundakers gleichnamiger Sohn nach seinem Gutdünken zum Ankauf von Büchern verwenden oder von Dingen, die er braucht. Die »kleinen Dienste⟨ aus der Mühle soll der jeweilige Pfleger für seine Mühewaltung erhalten. Nach dem Tode des Chorherrn Gundaker oder wenn dieser zu Lebzeiten auf die Einkünfte aus der Mühle verzichtet, fällt deren ganzer Ertrag mit Ausnahme des Pfundes, das für das Seelgerät gestiftet wurde, den Mitgliedern des Konvents zur Aufbesserung ihrer Pfründen zu. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gundacher von ſtorchenberch - 1292 August 5.Image