Ruͦdolf von gottis gnaden Roͤmſcher kvͤnich des Richis2023-11-012023-11-011308-04-011308-04-01CW20021https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/582_BKönig Rudolf beurkundet, daß Graf Egin von Freiburg i. Br. und die Bürger von Freiburg i. Br. eine rᷝordenunge</i> und rᷝsuone,</i> deren schriftliche Beurkundung nach Anfang und Schluß zitiert wird, abgeschlossen und beschworen haben »und erläutert, daß, wo darin der Graf und die Bürger genannt werden, immer auch ihre Nachkommen zu verstehen sind⟨. A Freiburg i. Br. StdA. (II C. Versöhnungs- und Richtbriefe mit den Grafen und Österreich); B Wien GHA. -- Nach A: H. Schreiber UB. I 99 Nr. 35. [Die zitierte Beurkundung der rᷝordenunge</i> und rᷝsuone</i> ist dieselbe, die in Nr. 581 erwähnt ist. Es fragt sich aber, ob sie wirklich König Rudolf oder dem Diktator von Nr. 582 vorgelegen hat, denn zur Abfassung von Nr. 582 genügte Nr. 581 als Vorlage vollauf. Die neu hinzukommenden Erläuterungen in Nr. 582 konnten auf mündliche Veranlassung erfolgen. Die Frage muß offen bleiben, von welcher Seite diese Erläuterungen gewünscht wurden.] O. Redlich Reg. 1780. F. Vansca S. 77 Anm. 5.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Ruͦdolf von gottis gnaden Roͤmſcher kvͤnich des Richis - 1283 April 1 f.Image