2023-11-012023-11-011320-09-211320-09-21CW50749https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_727_(2240_a)Der Ritter Herr Ulrich von Regentsweiler [Hof i. Ludwigshafen a. Bodensee] beurkundet, daß er an Walther von Mundrichtingen [Munderkungen], einem Bürger von Überlingen [a. Bodensee], und dessen Erben sein Eigengut, geheißen rᷝBraͤndilinun huͦbe</i>, zu Sernatingen [jetzt Ludwigshafen a. Bodensee] und alles Gut, was den Käufern dazu benannt wurde -- auch den Zehnten, der wieder in das Gut gehören soll -- verkauft hat. Herr Ulrich hat das Gut als freies Eigen übergeben, die Käufer können in jeder Hinsicht nach ihrem Willen damit verfahren. Der Aussteller und seine beiden Söhne Bertolt und Otto werden das verkaufte Gut als freies Eigen gewährleisten gegen jedermann, wann und wo Herr Walther, seine Erben und seine Nachkommen dessen bedürfen. Die Söhne Bertolt und Otto von Regentsweiler verzichten ausdrücklich auf alle ihre Rechte an dem verkauften Gut. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01295 September 21Image