2023-11-012023-11-011324-10-081324-10-08CW40964https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3495Swigger von Deggenhausen, Landrichter in der Grafschaft zu Sigmaringen, beurkundet, daß vor ihm auf dem Landtag Bruder Burkard der Rote von Heiligkreuztal als Vertreter von Äbtissin und Konvent des Klosters Heiligkreuztal ein einstimmiges und unangefochtenes Urteil erhielt: Wer das Kloster wegen irgendeines Gutes ansprechen soll, das es in rᷝNvzelicher gewer</i> [gesichertem Besitz] hat und das ihm gehört, der soll das zu Konstanz vor geistlichem Gericht oder zu Rom oder vor seinem zuständigen Bischof tun. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Oktober 8.Image