Marquart Natanes2023-11-012023-11-011308-10-041308-10-04CW20049https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/610Marquart Nathanson beurkundet: 1) Daß er den Herren Heinrich Chuͤnolt und Heinrich Tezenacher mit Einwilligung seiner Ehefrau Adelheit und anderen Erben sein näher umschriebenes Eigengut zu Gereut als Eigen verkauft und die Verpflichtungen übernommen habe: a) dieses Eigen nach Landesrecht gegen jeden Einspruch zu sichern und b) zugleich mit seinem Schwiegervater, Heinrich dem Beizzer, der hiefür Bürgschaft rᷝverlopt</i> [das Wort kann positiv aber auch negativ gemeint sein] hatte, nach Landesrecht rᷝgewer</i> des Eigens zu sein. 2) Daß sein Schwiegervater, H. der Beizzer, [später] diese rᷝgewerschaft</i> ableugnete, aber vor Gericht zitiert, als verpflichtet erachtet und abgeurteilt wurde, mit Marquart diese rᷝgewerschaft</i> zu leisten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Marquart Natanes - 1283 Oktober 4.Image