2023-11-012023-11-011320-02-071320-02-07CW50712https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_691_(2125_a)Bürgermeister Reimbolt Turant und der Rat von Straßburg beurkunden, daß Herr Richwin Körner und seine Ehefrau Anne gemeinsam Haus und Hofstatt neben rᷝWestermann vnder den smiden</i> als vererbbaren Grundbesitz verliehen haben an den Brotbäcker Friedrich Stange und seine Ehefrau Junte sowie beider Erben, zum Jahreszins von fünf Pfund gängiger Straßburger Währung, unter Ausschluß von Zinssteigerung. Der Zins ist zu zahlen an den vier rᷝvronevasten</i> [Quatembern]. Soll das Gebäude auf der Hofstatt verkauft werden, so hat der Hofherr Vorkaufsrecht; ist sein Gebot niedriger als das anderer Interessenten, geht das Haus an einen anderen Käufer. Bei Handänderung im Besitz von Gebäuden oder Hofstatt ist Ehrschatz [Handänderungsgebühr] zu entrichten; davon ausgenommen sind Friedrich Stange und seine Erben sowie der Fall, daß der Eigentümer (rᷝhoueherre</i>) wechselt. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01295 Februar 7Image