Gerhart der ſchultheize · von endingen ein ritter2023-11-012023-11-011321-02-261321-02-26CW30722https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2361Ritter Gerhard, der Schultheiß von Endingen, beurkundet, daß er mit Zustimmung seiner Frau dem Clarissenkloster Freiburg i. Br. 8 [Bd. 3 S. 467 Z. 10-14] näher bezeichnete Jucharten Ackers für 8 Mark Silbers verkauft und das Geld erhalten hat. Sie verzichten beide -- seine Ehefrau besonders mit eidesstattlicher Versicherung -- für sich, ihre Erben, Nachkommen und ihre Kinder auf alle Rechte an dem Besitz. Er verspricht, den Klosterfrauen im Bedarfsfalle den Besitz zu rᷝweren.</i> Nach erfolgter Aufgabe lieh ihm und seinen Kindern und Nachkommen Bruder Volrat, Schaffner der Klosterfrauen, den Besitz als Erblehen für einen jährlich zwischen den beiden Frauenmessen [15. August und 8. September] zu entrichtenden Zins von 8 Mutt Roggen. Bei Handänderung ist 1 Kapaun als Erschatz zu geben. Nach dem Tode von Adelheid, ehemaliger rᷝkelnerin</i> [Haushälterin] Herrn Burkarts des Goldschmiedes von Freiburg, die den Frauen das Silber gab und dafür zu ihren Lebzeiten die 8 Mutt Roggen erhält, kann Gerhard das Gut binnen Jahresfrist zurückkaufen, und zwar wenn der Rückkauf vor Pfingsten geschieht für die 8 Mark ohne den Zins [nämlich die 8 Mutt Roggen für das laufende Jahr]. Geschieht er erst nach Pfingsten, so ist der Zins für das Jahr abzuführen. Kauft er das Gut in dem Jahr nicht zurück, so können die Klosterfrauen es nach Belieben verkaufen oder selbst behalten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gerhart der ſchultheize · von endingen ein ritter an froͮwen von ſante clarun ze vrib ~g - 1296 Februar 26.Image