2023-11-012023-11-011316-03-071316-03-07CW50500https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_484_(1384_a)Herr Leutold und Herr Konrad, die Brüder von Landeck, bekunden, daß das gesamte Gut in Schlattingen, das sie dem verstorbenen Wilhaln zur Linden von Schaffhausen überlassen hatten, ihr rechtmäßiges Lehen von Kiburg war, und daß sie dieses Lehen unter Verzicht auf alle Rechte der Herrschaft von Kiburg wieder aufgegeben haben. Um der Liebe und Freundschaft willen, die die Kinder des verstorbenen Wilhaln zur Linden den Ausstellern erwiesen haben, bitten sie die Herrschaft von Kiburg, dieses Gut in Schlattingen nunmehr den Kindern des Wilhaln zur Linden zu Lehen zu geben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291 März 7Image