2023-11-012023-11-011323-07-151323-07-15CW40493https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3036Heinrich der Schenke von Ittendorf beurkundet, daß er der Frau Mechthild, Witwe des Konrad Gottfried von Ravensburg, 62 Pfund und 3 [Pfund] und 8 Schillinge Konstanzer Münze schuldig ist. Diese Schuld ist durch Bürgschaft für Graf Rudolf von Werdenberg entstanden. Für 18 Pfund hat er ihr jährliche Einkünfte von 12 Scheffeln Kernen aus seiner Vogtei des Klosters Hofen gesetzt. Ein Drittel der restlichen Schuld wird er ihr, nach ihrem Tode ihren Erben, zu Martini 1298 entrichten, das zweite Drittel zum Walburgentag [1. Mai] 1299, das letzte Drittel zu Martini 1299. Dafür ist er selber mit 3 [Bd. 4 S. 285 Z. 21-22] genannten Männern Bürge und Schuldner rᷝ(angúlte).</i> Erfolgt die Zahlung nicht termingerecht, so werden sie alle in einer öffentlichen Weinschenke in Ravensburg einlagern und vor der vollständigen Zahlung ohne Mechthilds Genehmigung nicht frei kommen. Will oder kann einer der Bürgen seine Verpflichtung nicht erfüllen, so soll er statt seiner einen anderen achtbaren Mann stellen, der Mechthild genehm ist. Beim Tode eines der Bürgen soll Heinrich ihr innerhalb von 14 Tagen einen anderen stellen, oder Mechthild bzw. ihre Erben können bis zur Gestellung des neuen Bürgens 2 Geiseln zum Einlagern auffordern. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Juli 15.Image