abt Rvͦpreht von goteſ genaden / ze ſand PeterConuentesHer- mans des priors2023-11-012023-11-011322-01-011322-01-01CW40023https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2581Abt Ruprecht [des Benediktinerklosters] von St. Peter gemeinsam mit Prior und dem Konvent beurkunden, daß sie ihren Hof zu Kapsberg als rechtmäßiges Baurecht [vgl. RWb. 1, 1311 f.] an Herrn Heinrich von Hallwang überlassen haben. Heinrich hat dafür alljährlich an Kloster, Abt oder deren Bevollmächtigten 1 Pfund Pfennige Salzburger Münze zum 24. September (Ruprechtsmesse) oder 4 Tage davor oder danach zu zahlen. Versäumt er die Zahlung, so ist sein Recht an dem Hof verloren, und Abt und Kloster können damit nach Gutdünken verfahren. -- Zur Datierung: Wir haben die Datierung aus Martins Salzb. UB. übernommen. Martin stützte sich dabei auf P. Lindner, der (Monasticon Salisb. S. 74) die angebliche Regierungszeit des Abtes Rupert »1297-9. Juli 1313⟨ angab. Diese Zahlen halten einer Nachprüfung nicht stand. Abt Engelbert ist noch 1297 März 27 (RegErzbiSalzburg 2 Nr. 323) bezeugt, Abt Ruprecht wird erstmals 1298 August 27 (RegErzbiSalzburg 2 Nr. 392) genannt. Er ist noch in einer Urk. von 1314 Mai 16 (Or. Perg., StfA. St. Peter, nach freundlicher Mitteilung des Salzburger LA.s) belegt. Dessen Nachfolger, Abt Konrad, wird erstmals 1314 September 17 (RegErzbiSalzburg 2 Nr. 1182) urkundlich erwähnt. Abt Engelbert wird wahrscheinlich das Kloster Admont nach der Ermordung des Abtes Heinrich (1297 Mai 24) übernommen haben. Die Urkunde wird »1297 nach Mai 24 bis 1314 Mai 7 (?)⟨ richtig datiert sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0abt Rvͦpreht von goteſ genaden / ze ſand Peter; Conuentes; Her- mans des priors an Hainrichen / von Haldenwanch - (1297 bis 1313) Zur Datierung vergleiche Regest. .Image