heinrich der heinburge Von bach2023-11-012023-11-011312-07-221312-07-22CW20372https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/915Es wird beurkundet, daß Heinrich der Heinburge von Bach den Johannitern von Mülhausen i. Els. einen Mentag, dessen einzelne Teile ihrer Lage nach genau beschrieben werden, gegeben und von ihnen als rechtes Erbe zurückerhalten habe, solange er diesen Mentag nach Lehnsrecht mit zwei Viertel Roggen und zwei Viertel Hafer verzinst. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0heinrich der heinburge Von bach an Heren Von ſante joh's · Von Mulnhuſe - 1287 Juli 22.Image