2023-11-012023-11-011320-02-051320-02-05CW50710https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_689_(2123_c)Der Straßburger Bürger Johannes von Schöneck beurkundet, daß Konrad Kurze, der Sohn des verstorbenen Heinrich Pfefferlin, den Acker in Breitenloh im Bergheimer Bann [Els.] gegen eine Abgabe von acht Ohm Wein [der auf dem Acker wächst] und 4½ Sester Nüsse von ihm, dem Aussteller, erhalten hat. Die Nüsse gibt der Aussteller an das Münster (rᷝvnͤſerre froͮwen</i>) zur Unterhaltung eines Lichts (als rᷝlieht goͧt</i>). Der Aussteller stellt fest, daß er die genannte Abgabe rechtskräftig von Heinrich Pfefferlin vor dessen Tod gekauft habe, der sie dem Aussteller ausfertigte. Dieser kaufte sie mit der Abmachung, daß derjenige Ehrschatz [Handänderungsgebühr] geben müsse, der den Acker bekommt. Führt der Belehnte nicht den in Wein und Nüssen zu zahlenden Zins an den Aussteller ab, so fällt diesem bzw. seinen Erben der Besitz wieder zu. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01295 Februar 5Image