Heinrich Von ſehein2023-11-012023-11-011301-01-011301-01-01CW10286https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/262Heinrich von Seen, Amtmann in der Herrschaft Kyburg, beurkundet, daß die Leute im Eigen von Buch klagten, die Leute von Grässlikon hätten zu Unrecht ihre Gemeinmark sich angeeignet und darin gerodet, was die Leute von Grässlikon bestritten. Eine namentlich genannte Schiedskommission zog Erkundigungen ein und die dabei gemachten eidlichen Aussagen ergaben, daß die Leute von Grässlikon im Recht waren und die Leute von Buch keinen Anspruch an deren Gemeinmark haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Heinrich Von ſehein an lv̓te die in d(Abb.) eigen hoͤrent ze bvͦch - 1276.Image