johanneſ von wurmelinḡ2023-11-012023-11-011316-06-191316-06-19CW20929https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1438Johannes von Wurmlingen beurkundet, daß er zur Beilegung des Streites, den er mit den Klosterfrauen von Pfullingen vom St. Claraorden über deren Mühle und das Wehr an der Grenze seiner Wiese bei der Burg Mörsberg hatte, für sich und seine Erben verfügt hat, daß die Klosterfrauen nach ihrem Ermessen ein Wehr, das ihr Eigentum ist, errichten können, und daß weder er noch seine Erben, noch der jeweilige Besitzer der Wiese Klagen führen oder Schadenersatzansprüche geltend machen dürfen, was immer der Wiese durch das Wehr zustoßen mag. Dafür hat Johannes vom Schaffner des Klosters 3 Pfund Heller erhalten. -- Stuttgart SA. Kl. Pfullingen B. 11. -- WU. 4151.imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0johanneſ von wurmelinḡ an Cloſterfroͮwen von pfullinḡ / ſanct Claren ordenſ - 1291 Juni 19.Image