2023-11-012023-11-011312-11-181312-11-18CW50351https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_338_(937_a)Hermann von Bergheim bekundet, daß er die Huld und die Vergebung des Dompropstes und der Chorherren von Salzburg erlangt hat für allen Schaden, den sein Vater und er selber ihnen auf dem Gut getan haben, dessen Vogt er ist. Er verspricht, daß künftig weder er selber noch seine Erben mehr Vogtheu von dem Gut entnehmen werden. Den Vogthafer wird er mit demselben Maß messen wie für das Vorratshaus der Chorherren, und er wird keine unrechtmäßigen Einkünfte ohne Erlaubnis des Dompropstes oder dessen beauftragten Schaffners aus dem Gute ziehen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01287 November 18Image