2023-11-012023-11-011316-03-011316-03-01CW50499https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_483_(1379_a)Frau Junte von Krenkingen, Witwe Herrn Walters von Steinbrunn, beurkundet, daß sie gegenüber ihrem rᷝnefen</i> Bruder Gottfried von Staufen und gegenüber dem Komtur der Johanniter von Mülhausen, Bruder Jacob von Neuenburg [oder Neuburg?], Verzicht geleistet hat auf alles Recht, das sie sich bei der Übereignung eines Gutes im Bann zu Sennheim an die Johanniter von Mülhausen vorbehalten hatte. Dieses Gut hatte Frau Junte einst von Heinrich von Oltingen gekauft, wie in den urkunden vermerkt ist, die den Johannitern darüber von Frau Junte und ihrem Ehemann ausgestellt worden waren. Den Verzicht auf das vorbehaltene Recht an diesem Gut leistet Frau Junte unter der Bedingung, daß der Komtur und die Brüder des Mülhauser Johanniterhauses ihr alljährlich vor dem Martinstag drei Fuder Weißwein und ein Fuder Rotwein in ihre Fässer nach Sennheim liefern; dieser Wein soll aus dem Rebbau des genannten Gutes stammen oder anderer Wein von vergleichbarer Güte sein. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01291 März 1Image