2023-11-012023-11-011300-02-141300-02-14CW50135https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_131_(237_b)Walther von Klingen und dessen Ehefrau Sophia beurkunden, daß sie 125 Viertel Gülte, je zur Hälfte Weizen und Roggen, im Bann zu Wolfisheim [w. Straßburg] an Nikolaus, den Sohn des Zorn, und an dessen Ehefrau Gerina für 250 Mark Silber verkauft haben. Sie besitzen dort selber noch genug an Äckern und Wiesen; darum versprechen sie, falls Nikolaus an der von ihm gekauften Gülte, nämlich den 125 Vierteln, einen Ausfall erleidet, diesen aus ihrem Anteil zu ersetzen. Nikolaus darf mit seinem Anteil nach Belieben verfahren, ebenso die Aussteller mit dem ihren. Die oben genannte Abmachung wegen Überschuß und Fehlbetrag soll gültig bleiben, wem auch immer beiderseits das Gut künftig zufällt. -- Zum Schreiber vgl. das Regest von Corpus Nr. N 26. Zu Wolfisheim vgl. Corpus Nr. N 101, N 116. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01275 Februar 14Image