2023-11-012023-11-011318-03-171318-03-17CW50596https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_578_(1708_a)Die Ritter Marquart von Ifenthal (A. Olten-Gösgen, Kt. Solothurn) und Burkart von Liebegg (sö. Aarau) sowie Wernher, Juchli und Elisabeth von Liebegg beurkunden, daß sie insgesamt sechs rᷝschupozan</i> (Drittel- oder Viertelshufen), die zu Grenkun (Gränichen, zwischen Aarau u. Liebegg) gelegen (und Bd. V S. 417 Z. 31--36 nach ihren derzeitigen Bebauern und Abgaben beschrieben) sind, an Propst und Kapitel des Gotteshauses von (Bero-)Münster für 32 Mark Silber und 10 Pfund Pfennige weniger 8 Schillinge verkauft haben. Die Verkäufer haben das Geld erhalten und zu eigenem Nutzen verwendet. Sie setzen die Käufer in die Verfügungsgewalt über den verkauften Besitz ein, der frei und ledig war mit Ausnahme des Umstandes, daß er Leibgeding ihrer Mutter Willebirg von Liebegg war, die daher ihr Anrecht daran ausdrücklich aufgeben mußte. Sie tat das unter dem Siegel ihres Bruders Marquart von Ifenthal als ihres Vogtes. Alle genannten Personen verpflichten sich, für das Gotteshaus Beromünster die Gewährschaft des verkauften Gutes sowohl vor geistlichem wie vor weltlichem Gericht zu übernehmen. -- Der Verkauf samt der urkundlichen Konzipierung hat im Kirchhof zu Reiden (A. Willisau nw. Luzern) am 17. März 1293 im Beisein benannter Zeugen stattgefunden, wobei bereits die Besieglung durch die beiden Ritter Marquart von Ifenthal und Burkart von Liebegg erwähnt wird. Die endgültige Herstellung der vorliegenden Urkunde erfolgte dann erst am 2. IV. in Beromünster. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01293 März 17 und Beromünster 1293 April 2Image