Perchtolt von Altenlengenpach2023-11-012023-11-011320-12-101320-12-10CW30646https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2287Berchtold von Altlengbach bekundet, daß er mit Zustimmung seiner Ehefrau Margarete das [Bd. 3 S. 416 Z. 17-21] mit Abgaben genau beschriebene Gut an der Dobraleiten, das rᷝjnnewertz aigen</i> des Klosters Admont ist, wie es Domvogt Otto dem Kloster neben anderem Besitz in St. Peter gegeben hat, an Abt Heinrich und das Kloster Admont für 40 Pfund Pfennige weniger 45 Pfennige Wiener Münze mit allen Einkünften als dauerndes Eigentum verkauft hat, da er sich überzeugt hat, daß der Besitz dem Kloster zu Recht angehört. Er hat versprochen, Abt Heinrich und dem Kloster entsprechend dem Landesrecht das Gut an allen Stellen vor Ansprache zu rᷝſchermen.</i> Schädigungen, die dem Abt und dem Kloster im Bereich des rᷝſcherm</i> entstehen, wird Berchtold gänzlich ersetzen, widrigenfalls sich Abt und Kloster für den Schaden an Berchtolds gesamten Besitz im Land Oesterreich halten können. Berchtold quittiert die Kaufsumme. -- Zu Inwärtseigen: Inwärtseigen ist Eigen, das nur innerhalb des Wirkungsbereichs des eigenen Herrn verschenkt, vererbt oder verkauft werden kann, an andere nur mit Zustimmung und Hand des Herrn. Vgl. dazu Paul Puntschart, ZRG., germ. Abt. 43 (1922) S. 66 ff. und Ernst Klebel, Archival. Zs. 44 (1936) S. 205 f. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Perchtolt von Altenlengenpach an Herm Hainrichen dem apt von admvnde vnd dem ſelbem gotſhus - 1295 Dezember 10.Image