bentzEberhart von Balgingen/ der alte Schvlthaiſſe von RotwilHerman2023-11-012023-11-011317-06-301317-06-30CW21088https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1593Eberhard von Balingen, der frühere Schultheiß von Rottweil, bestätigt mit seinen Söhnen Hermann und Benz die Schenkung Bertholds von Balingen, seines Bruders, an Äbtissin und Konvent von Rottenmünster zur Begehung der Jahrzeit ihres [Eberharts und Bertholds] Vaters und ihrer Ahnen von Bertholds Anteil an [S. 732, Z. 9--11] genannten Besitzungen. Die Aussteller verpflichten sich, sobald Äbtissin und Konvent in den Genuß dieser Güter kommen, die Güter und Gülten innerhalb von 5 Jahren für 14 Mark Silber rᷝRotwiler gewaͤges</i> einzulösen. Halten sie diesen Termin nicht ein, sollen Äbtissin und Konvent die Güter und Gülten innehaben und nutzen, bis sie die Aussteller gütlich oder auf dem Rechtswege dazu bringen, die 14 Mark einzulösen. Für diese Stiftung sollen die jeweilige Äbtissin und diejenigen, denen die Angelegenheiten des Klosters obliegen, jährlich am 2. Juli, dem Jahrzeittag Bertholds von Balingen, dem Konvent von Rottenmünster 3 Pfund Pfennige Rottweiler geben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0bentz; Eberhart von Balgingen/ der alte Schvlthaiſſe von Rotwil; Herman an ſamenvngen von Rotēmv̓nſter; abbetiſſinnvn - 1292 Juni 30.Image