2023-11-012023-11-011315-10-121315-10-12CW50481https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_467_(1312_a)Der Bürgermeister Johannes der Spender und der Rat von Straßburg beurkunden folgendes: Der Straßburger Bürger Johannes Stvmphelin und seine Ehefrau Wulleburg haben ihr Haus, das an den Chor der Minoriten in Straßburg angebaut ist, mit der dazugehörigen Hofstatt an Wezel, den Schaffner der Minoriten, für 40 Mark gängiges Silber als freies Eigentum verkauft. Davon sollen als jährlicher Seelgerätszins 10 Pfund Öl zur Beleuchtung der St. Ulrichskapelle in der Pfalz gegeben werden und 1 Schilling Pfennige an St. Arbogast, sonst weiter kein Zins. Da das Haus und die Hofstatt die Morgengabe der Ehefrau gewesen sind, hat sie einen Eid geschworen, den Kauf stets als verbindlich zu betrachten und Haus und Hof nie zurückzufordern. Johannes und seine Frau haben vor dem Bürgermeister und dem Rat der Stadt bestätigt, daß sie den Kaufpreis von 40 Mark Silber vollständig erhalten haben und daß sie für den Kauf rechtsgemäß als Bürgen eintreten. Damit der Kauf immer gültig bleibt und von den Ausstellern und ihren Erben bei weltlichem und geistlichem Gericht nicht angefochten werden kann, verzichten sie auf alles geistliche und weltliche Recht, Gewohnheits- und Sonderrecht oder Urkunden der Stadt Straßburg, die dazu dienen könnten, den Kauf, der in dieser Urkunde festgelegt ist, anzufechten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01290 Oktober 12Image