WijHeineman SunsHeinric die vrieſejacob die keyghelarejacob heren ghiben ſuagherjan maleghiisjan verdiedinen Sone2023-11-012023-11-011295-01-201295-01-20CW30460https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2107Die 6 [Bd. 3 S. 310 Z. 24 - 25] namentlich genannten Schöffen in Dordrecht beurkunden, daß Willem Dukinc und Jan der Friese, Söhne des Herrn Ghise Dukinc, vor ihnen erschienen sind und erklärten: Graf [Florens V.] von Holland habe ihnen in bezug auf den rᷝgruut van Dordrecht</i> [Braugerechtsame] Genugtuung geleistet. Daraufhin haben sie ihre Ansprüche an ihn für erledigt erklärt, ausgenommen jene, die sie durch vom Grafen von Holland ausgestellte und von der Stadt Dordrecht besiegelte Urkunden belegen können, [nämlich] 20 Pfund jährlicher Renten, die jeder von ihnen alljährlich zu beanspruchen hat. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Wij; Heineman Suns; Heinric die vrieſe u.A. - 1295 Januar 20.Image