brvͦder Bernger von Louphen / Conmend ~des Heiligen Hvſes / des Spitales von Jrl'm / zvͦ Colmer2023-11-012023-11-011308-10-091308-10-09CW20050https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/611Bruder Bernger von Louphen, Komtur des Johanniterspitals zu Kolmar, beurkundet, daß das Haus am Kornmarkt zu Kolmar, welches dem verstorbenen Heinrich von Rotweiler und seiner Ehefrau Ellin gehörte, von dem Kolmarer Bürger Sifrit Kussepfenning vor Gericht mit solchem Urteil erworben wurde, daß dieser das Haus verkaufen konnte, um die ihm zustehende, aber nicht erfüllte Forderung an die Eheleute dadurch abzugleichen. Als das Haus gerichtlich zum Verkauf ausgeboten wurde, kauften es die Johanniter von Kolmar für 9 Pfund Basler. Dieses Haus am Kornmarkt gaben Frau Ellin und ihr Vogt Konrad von Morsweiler mit gesamter Hand dem Benediktinerprobst Gerhard im Obernhof auf, weil von ihm die Eigenschaft des Hauses herrührte. Von Gebhard empfing das Johanniterspital das Haus am Kornmarkt mit allem Recht, wie es die Eheleute von Rotweiler vorher vom Orden aus innegehabt hatten. Mit dem Rat der Johanniterbrüder wurde nun ein Viertel des Hauses am Kornmarkt dem volljährigen Sohn Nicolaus der Witwe Ellin an Stelle eines Drittels des [im Rotweilerschen Besitz befindlichen] Hauses in der Grenergasse zu Kolmar überlassen. Das Haus stieß dort an den Hof der Johanniter. Danach wurden zwei weitere Viertel des Hauses am Kornmarkt auf gleiche Weise den noch nicht volljährigen Geschwistern des Nicolaus, nämlich dem Rudolf und der Giselhild, überlassen gegen zwei Drittel des Hauses an der Grenergasse. Dieser Tausch wurde getätigt durch Witwe Ellin, ihren volljährigen Sohn Nicolaus und Konrad von Morsweiler, den Vogt der noch nicht volljährigen Geschwister des Nicolaus. Auf diese Weise tauschten die Johanniter das von ihnen gekaufte Haus am Kornmarkt gegen das [Rotweilersche] Haus in der Grenergasse um. Die Johanniter gaben nun ihrerseits das Haus am Kornmarkt dem Probst Gerhard auf, und dieser lieh es den Kindern des Rotweilers mit dem Vorbehalt, daß, wenn dieser Tausch seitens der Rotweilerschen Kinder nicht eingehalten wird, das Haus wieder an die Johanniterbrüder fällt und diese den rechtsüblichen Zins vom Haus dem Probst Gebhard geben sollen. Sollten aber die beiden nicht volljährigen Kinder [Rudolf und Giselhild] oder eines von ihnen, den Tausch nicht einhalten wollen, so müssen sie das Haus am Kornmarkt den Johannitern in dem Zustand wieder lassen, in dem es zur Zeit des Tausches war. Meinungsverschiedenheiten über vorgenommene bauliche Veränderungen an beiden Häusern werden durch eine aus zwei Rittern und zwei Bürgern von Kolmar bestehende Kommission, deren Spruch für beide Teile verbindlich ist, geschlichtet. Frau Ellin und Nicolaus, der Bruder der nicht volljährigen Kinder des Rotweilers, sind Bürgen für alles, was in diesem Tauschbrief steht, und dafür, daß diese Kinder, nach Eintritt ihrer Volljährigkeit die darin enthaltenen Abmachungen befolgen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0brvͦder Bernger von Louphen / Conmend ~des Heiligen Hvſes / des Spitales von Jrl'm / zvͦ Colmer - 1283 Oktober 9.Image