her johannes BrechterRat von zúrich2023-11-012023-11-011319-09-301319-09-30CW30383https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2031Der namentlich genannte Rat von Zürich beurkundet, daß Frau Berchta Tumbschina, Ehefrau des Zürcher Bürgers Wetzel der Huller, ihr [Bd. 3 S. 266 Z. 33-35] der Lage nach beschriebenes eigenes Haus im Einverständnis und mit der Hand ihres Ehemannes Wetzel der Abtei Zürich aufgab und die Weiterverleihung als Besitz an das [Zisterzienserinnenkloster] Wurmsbach für einen jährlichen [Rekognitions-]Zins von 1 Pfennig veranlaßte. Nachdem Äbtissin und Kloster [Wurmsbach] das Haus 3 Tage und 6 Wochen ohne Ansprache besessen haben, lieh es die Äbtissin an Frau Berchta und ihren Ehemann zu deren Lebzeiten für einen jährlich am 14. September zu entrichtenden [Rekognitions-]Zins von 1 Pfennig. Nach deren Tod haben die Erben mit dem Haus nichts zu tun, und es ist dem Kloster frei. -- Vgl. Corpus Nr. 1917. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0her johannes Brechter; Rat von zúrich an gotzhuſe / der Abteie von zúrich / Vnd vuͤgete; sweſtern vnd dem gotzhuſe von wurmſpach - 1294 September 30.Image