2023-11-012023-11-011323-01-141323-01-14CW40351https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2898Konrad der Schenke von Beihenburg bekundet, daß er von Heinrich dem Leutpriester von Leutkirch 1 Pfund Pfennige Konstanzer Münze erhalten hat. Dafür hat er ihm seinen Knecht Heinrich den Held mit der Maßgabe zu Pfand gesetzt, daß weder er noch jemand in seinem Auftrag Abgabe rᷝ(stivre),</i> Dienstleistung oder irgendein Recht von diesem fordern soll, zu dem ein Knecht seinem Herrn [sonst] verpflichtet ist. Stirbt Heinrich vor der Auslösung des Knechtes, so soll dieser dem Abt und dem Konvent von Salem unter denselben Bedingungen unterstehen, nämlich daß Konrad keinen herrschaftlichen Anspruch rᷝ(gewaltſami)</i> während der Pfandschaftszeit erheben darf. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 Januar 14.Image