Sophya von clingen2023-11-012023-11-011316-06-101316-06-10CW20919https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1430Sophie [die Witwe Walters] von Klingen beurkundet, daß sie 50 Mark Silber für einen Besitz gegeben hat, über den die Schwestern von Klingental das Verfügungsrecht haben. Der Ertrag des Besitzes soll den Predigern zu Basel zufallen. Diese sollen dafür die Jahrzeiten von ihrem Gemahl, ihrer Tochter von Baden und ihr selber begehen, und zwar jede mit einer Prozession nach Klingental. Unterlassen sie bei einer Jahrzeit die Prozession, so werden sie dafür auch nichts bekommen. Von derselben Stiftung sind jährlich je 10 Schillinge ausgesetzt für die Jahrzeiten der beiden Töchter Sophiens, Frau von Pfirt und Frau von Veringen. Von den 50 Mark wurden bisher erworben: 5 Schillinge weniger 4 Pfund Gülten in Häusern und Gärten in der Stadt, 5 Schillinge Gülten in Ottlikon, 3 Viertel Gülten, je eines Roggen, Dinkel und Hafer in Merget, 16 Viertel in Richensheim und ein Viertel in Galfingen. 8 von den 50 Mark sind noch anzulegen, darüber soll eine eigene Urkunde ausgestellt werden. Die Schwestern von Klingental sind verpflichtet, die Einkünfte davon den Predigern zu den angegebenen Jahrzeiten zu geben. Bleibt der Ertrag durch Mißwachs oder Krieg aus, sind sie nicht verpflichtet, den Predigern etwas zu geben. Sollten die Prediger ihre Verpflichtungen nicht einhalten, so sollen die Besitzungen den Klöstern Wettingen und St. Johannes gehören. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Sophya von clingen an prediern werden zv baſele - 1291 Juni 10.Image