hartmuͦt von SchiltenkeimRat von Strazburg2023-11-012023-11-011301-03-141301-03-14CW10301https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/274Hartmut von Schiltingheim, der Meister und der Rat von Straßburg i. Els. beurkunden, daß Reinbolt Stubenweg und seine Ehefrau Agnes dem Straßburger Bürger Konrad Mörlin und seinen Erben gegen einen Jahreszins von 8 Unzen Straßburger Pfennige eine Hofstatt zu rechtem Erbe verliehen haben. Der Jahreszins darf dem Mörlin und seinen Erben von Niemanden gesteigert werden, auch haben sie keinen Ehrschatz zu entrichten, wohl aber derjenige, der rᷝden bu duffe couffet,</i> so oft ein Wechsel im Besitz der Hofstatt eintritt. Für den rᷝbu, dere duffe stat,</i> hat Mörlin dem Reinbold und seiner Ehefrau 6 Pfund Straßburger gegeben, die diese quittieren. Die Eheleute verpflichten sich, dem Mörlin und seinen Erben etwaige Irrungen an Haus und Hofstatt abzustellen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0hartmuͦt von Schiltenkeim; Rat von Strazburg an Agneſ; Reinbolt Stvͥbenweg - 1276 März 14.Image