Anne die EbtiſſinConuent der vroͮwen von Andela2023-11-012023-11-011312-12-231312-12-23CW20407https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/948Äbtissin Anne und der Konvent von Andlau beurkunden, daß sie den Brüdern Rudolf, Heinrich und Eberhart, Rittern von Andlau, und zwar jedem Einzelnen von ihnen, das Schultheißenamt zu Andlau nebst Zubehör verliehen haben gegen eine jährliche Abgabe von vier Pfund Straßburger Pfennigen. Von den Brüdern soll aber immer nur einer Lehensträger und zwar auf Lebenszeit sein. Nach seinem Tode soll einer der überlebenden Brüder die Lehensträgerschaft übernehmen und nach dessen Tode der dritte. Der vom Amt kommende Nutzen soll indessen den drei Brüdern gemeinsam sein und von diesen untereinander nach ihrem Ermessen geteilt werden. Betreffend die Abfertigung der vier Pfund Straßburger, die jährlich am 8. IX. einkassiert werden sollen, ist der jeweilige Lehensträger der Äbtissin und dem Stift gegenüber verantwortlich, weil das Amt nie zwei Personen verliehen wurde, die es gemeinsam trugen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Anne die Ebtiſſin; Conuent der vroͮwen von Andela an Ebirharte; heinriche; Rudolfe - 1287 Dezember 23.Image