2023-11-012023-11-011319-12-211319-12-21CW50691https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_670_(2076_a)Liephart von Langenau [Langau b. Geras NÖ] beurkundet, daß er mit Einwilligung seiner Ehefrau und aller seiner Kinder dem Propst Wolfker und dem Konvent des Gotteshauses St. Georgen zu Herzogenburg sein Recht auf den Zehnten zu Tyrna [Thürnau b. Drosendorf NÖ] sowie in anderen Dörfern, wo er ebenfalls den Zehnten eingenommen hat, aufgegeben hat. Das Recht auf den Zehnten hatte er vom Gotteshaus St. Georgen; für die Aufgabe hat er 10 Pfund Pfennige erhalten. Das Gotteshaus kann die genannten Zehnten nunmehr beliebig zu eigenem Nutzen verwenden. Sollten Propst und Konvent daran von den Erben des Ausstellers behindert werden, wird der Aussteller dem Gotteshaus den durch Unkosten und Mühen erwachsenen Schaden vollständig ersetzen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01294 Dezember 21Image