2023-11-012023-11-011324-04-251324-04-25CW40791https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3325Graf Heinrich [II.] von Fürstenberg beurkundet, daß er mit Hand und Zustimmung seines Onkels, des Grafen Konrad von Fürstenberg, Domherrn zu Konstanz, und seiner Mutter, der Gräfin Üdelhild von Fürstenberg, seinen Hof zu Aasen [B. Donaueschingen], genannt der rᷝmaier hof,</i> mit allem Recht, wie ihn seine Vorfahren besaßen, an Priorin und Konvent des Klosters rᷝvfen houe</i> zu Neidingen für 26 Mark lötigen Silbers verkauft und mit Zustimmung von Onkel und Mutter das Geld für seinen und seiner Geschwister Vorteil angelegt hat. Er hat den Frauen den Hof als freies Eigen in dem Rechtszustand, als ob er ihn noch besäße, so wie er ihm zugekommen ist, aus seiner Gewalt in die ihre überantwortet; sie sind berechtigt, [Wirtschafter] ein- und abzusetzen. Heinrich verzichtet mit Hand und Zustimmung von Onkel und Mutter für sich, seine Geschwister und Erben auf alle nur erdenklichen Rechtsmittel, mit denen Priorin und Konvent der Kauf angefochten werden könnte. Er hat eidlich für sich, seine Geschwister und seine Erben versprochen, die Frauen auf dem Hof rᷝzeſchirmenne,</i> sie weder anzufechten oder zu behelligen noch andere anzustiften. Graf Konrad und Gräfin Üdelhild erklären, daß der Verkauf mit ihrer Hand und Zustimmung geschehen ist, weil er für die Neffen bzw. Kinder vorteilhaft ist. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 April 25.Image