ſamenvngepriolin von Clingendal2023-11-012023-11-011313-04-091313-04-09CW20464https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1002Priorin und Konvent von Klingental beurkunden, daß sie Bruder Bertold von Hänner und seinen Brüdern von Säckingen [auf dem Bruderhof, vgl. A. Krieger, Topograph. Wb. II[sup]2[/sup] 717] ein seinen Einkünften nach näher beschriebenes Gut zu Ober-Frick für 19 Pfund zu kaufen gegeben und die Werschaft dem Recht entsprechend übernommen haben. Das Gut war zur Hälfte Eigen von Klingental und zur Hälfte Erblehen von den Brüdern von Säckingen. Klingental bekam das Gut seinerzeit durch die Frau von Henggart. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſamenvnge; priolin von Clingendal an Bertolt von Hanere - 1288 April 9.Image