Cuͦnrat von Talhein2023-11-012023-11-011318-02-241318-02-24CW30040https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1697Ritter Konrad von Talheim, genannt der Kleine, freier Reichsbürger in Heilbronn, beurkundet, daß er den Schwestern des St. Clara-Ordens in Flein seinen Hof oberhalb seiner Kelter aus freien Stücken mit allem Zubehör mit der Maßgabe geschenkt hat, daß sie für seine Nahrung zu seinen Lebzeiten je 3 Malter von den 3 Sorten Korn [Roggen, Dinkel, Gerste] geben sollen. Ferner schenkt er den Frauen den ganzen Besitz, den er zusammen mit ihnen in Abstatt von Herrn Diether von Wunenstein, genannt der rᷝalt wolve,</i> gekauft hat, in dem Recht, in dem er ihn besessen, als freies Eigentum ohne Ansprache um seines und seiner Vorfahren Seelenheil. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Cuͦnrat von Talhein an vrowen von vlin ſant Claren ordenſ - 1293 Februar 24.Image