Graue Heinrich von friburg2023-11-012023-11-011322-01-171322-01-17CW40042https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2600Graf Heinrich von Freiburg beurkundet, daß er die Silberberge und den Ertrag daraus - gemeinsamer Besitz mit seinem Bruder Egen, Lehen des Bischofs von Basel - seinem Bruder Egen mit all seinem Besitzrecht als Pfand für die 1000 Mark Silbers setzt, für welche Summe Egen gegenüber ihrem Vetter, Grafen Egen von Fürstenberg, sowie gegenüber Friedrich und Bruno von Hornberg Bürgen gesetzt hat, darunter sich selbst und seinen Sohn Konrad. Sollte Heinrich die Sühne in den nächsten 5 Jahren, beginnend Weihnachten 1297, brechen, wie sie in dem auch von Egen gegebenen Sühnebrief festgelegt ist, so sollen dieser, seine Erben oder die Bürgen ihre Forderungen für entstandene Schäden auf den genannten Besitz legen, bis Heinrich ihnen diese gänzlich ersetzt hat. Unterläßt er es, darf Egen sich selbst und die Bürgen aus dem Besitz bezahlt machen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Graue Heinrich von friburg an Egene von friburg - 1297 Januar 17.Image