Rvdolf von gotes genaden Pfallentzgraf ze *eine / vnd Hertzog ze Baiern2023-11-012023-11-011320-02-131320-02-13CW30481https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2128Rudolf [I.], Pfalzgraf zu Rhein und Herzog zu Bayern, erläßt für sich und seinen Bruder Ludwig [IV.] der Stadt München die Errichtung des Baues, der ihr als Sühne auferlegt war, weil die herzogliche Münzschmiede in München niedergebrochen und er an seinem Diener Emich geschädigt worden war. Dafür sollen die Bürger bis zum 27. Februar 1295 500 Pfund Münchner Pfennige nach Anweisung des Herzogs an dessen Gläubiger auszahlen, außer nach Augsburg. Der Herzog wird sich bemühen, ihnen einen späteren Zahlungstermin zu erwirken. Verfolgung und Bestrafung der an der Untat Beteiligten soll Sache der Stadt sein; Anzeigen, die vor den Herzog gebracht werden, soll dieser nicht verfolgen. Verweisen die Bürger einen der Übeltäter aus der Stadt, weil sie weiteres Ungemach von ihm befürchten, so wird der Herzog diesen auch aus dem Lande ächten. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Rvdolf von gotes genaden Pfallentzgraf ze *eine / vnd Hertzog ze Baiern - 1295 Februar 13.Image