bruͦder goͤtfrid Von Stoͮphen2023-11-012023-11-011302-08-161302-08-16CW10359https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/327Bruder Gotfrid von Staufen, Stellvertreter Heinrichs von Boksbergs, Meister des Spitals zu Jerusalem und der Johanniterhäuser in deutschen Landen, verkündet, daß der Streit zwischen dem Freien Ortolf von Ützingen und den Johannitern von Thunstetten durch ein von beiden Parteien anerkanntes und in seiner Zusammensetzung namentlich benanntes Schiedsgericht geschlichtet ist, wie folgt: Ortolf von Ützingen tritt an die Johanniter von Thunstetten seine Rechte am Kirchensatz und an der Vogtei über die Güter der Kirche von Lotzwyl ab, gegen eine Schuposse zu Lotzwyl, die die Ehefrau Ortolfs, Elisabeth erhält. Ortolf soll auf den von den Johannitern eingetauschten Gütern keinen Twing und Bann mehr ausüben, aber die Ämter des Bannwarts und des Hirten unter Mitwirkung der Johanniter besetzen, und das was Bannwart oder Hirt giebt, einnehmen. Beide Teile sollen die eingetauschten Güter rᷝvrilich</i> nutznießen und ebenso die rᷝrehtunge</i> an Holz und Feld. Die Almende sollen beide Teile gemeinsam benutzen, soweit sie rᷝwunne und weide</i> genannt ist. Herr Ortolf soll da (? im Gebiet der Almende?) Zwing und Bann haben, die da gelegen sind, mit Ausnahme über die Güter der Herren von Thunstetten, weil Ortolf darüber keine Gewalt hat. Ortolf beurkundet durch Siegelanhängung zugleich, daß diese rᷝvfgebunge</i> mit Einwilligung seiner Kinder, Ortolf (I.), Ortolf (II.) und Ruͦf geschehen sei. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0bruͦder goͤtfrid Von Stoͮphen - 1277 August 16.Image