ſamenvngepriorin von klingental2023-11-012023-11-011316-02-021316-02-02CW20852https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1365Die Priorin [Schwester Ita?] und der Konvent von Klingental beurkunden, daß Priester Johannes zu dem hl. Kreuz für sie vom Rat 3 Pfund Renten auf dem Waghaus zu Klein-Basel gegen das Haus der Teschin auf der Rheinbrücke eingetauscht hat. Dieses Haus steht dem Kloster als Pfand, sofern die Renten aus dem Waghaus ausfallen. Die 3 Pfund Renten soll Johannes auf Lebenszeit erhalten, nach seinem Tod fallen sie an das Kloster, das sich verpflichtet, davon dem Konvent Wein und Fisch zu geben, und zwar zu seiner Jahrzeit für 2 Pfund und am 28. August für 1 Pfund. Kommen Priorin und Schaffnerin dem nicht nach, so soll das ihre Seele belasten und niemand soll es ihnen abnehmen können. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0ſamenvnge; priorin von klingental an ioh's dē man ſprichet ze dē heiligē cruce - 1291 Februar 2.Image