apt FriedereichSamnung ze Chremſmunſter2023-11-012023-11-011316-01-011316-01-01CW20837https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1351Gegenurkunde zu Nr. 1350. Abt Friedrich [von Eich] und der Konvent von Kremsmünster beurkunden, daß sie ihren Hof zu Roit dem Ulrich von Weidenholz gegen Besitzungen in Buchkirchen eingetauscht haben. Ulrich wird von dem Hof in Roit jährlich am 24. April 13 Pfennige Zins an die Kammer zahlen. Tut er es nicht, so soll ihn das Kloster auf dem Hof mit seinem guten Willen pfänden. Der Hof wurde aus dem Zinsgut des Klosters verliehen, sodaß das Kloster Ulrichs Lehnsherr und rᷝgiwêr</i> für den Hof überall, wo dagegen Einspruch erhoben werden könnte, sein soll. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0apt Friedereich; Samnung ze Chremſmunſter an vͦlreichen von wæidenholtz - 1291.Image