adolf von Gotteſ genaden Roͤmiſch kvnig2023-11-012023-11-011322-02-041322-02-04CW40060https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2618König Adolf [von Nassau] beurkundet: Als er Gericht hielt, erschien vor ihm Erzbischof Boemund von Trier und verlangte eine gerichtliche Entscheidung, ob einem verurteilten Mann rᷝ(verzalt man,</i> [vgl. Grimm RA. 2, 523 f.]), der vor Gericht klagen wollte, Recht gesprochen werden solle oder nicht. Darauf wurde einstimmig die Rechtsauskunft erteilt, daß keinem rᷝverzalten man</i> Recht gesprochen werden dürfte. Wohl aber sollte jemandem, der gegen den rᷝverzalten man</i> Klage führen will, die Möglichkeit zu einem gerichtlichen Verfahren gegeben werden. -- Von gleicher Hand wie Corpus Nr. 1700, 1924. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0adolf von Gotteſ genaden Roͤmiſch kvnig an Boͤmvnt der Erzebiſchof von Triere - 1297 Februar 4.Image