2023-11-012023-11-011288-07-141288-07-14CW20500https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1034[Graf Floris V. von Holland] befiehlt Gerart, dem Sohn der Frau Mabelie, daß er Herrn Ghisebrecht Bokel und denjenigen, die in seinem Amt wohnhaft sind, gebiete als von ihm [dem Grafen] ausgehend, daß man [Leute von] Kloster Rijnsburg zu keinen weiteren Deichlasten als die Bewohner von Ouderschie presse, und daß man sie die gleichen Freiheiten genießen lasse, wie sie ihre Mitbewohner von ihm [dem Grafen] verbrieft haben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01288 Juli 14.Image