2023-11-012023-11-011318-02-151318-02-15CW50588https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_570_(1688_b)Graf C(onrad) und E(berhard) von Landau (b. Binzwangen südl. Riedlingen, Württ.) beurkunden, daß Konrad Hirlich seiner Ehefrau Engelburg die Äcker, die er von H. von Hundersingen gekauft hatte, als Eigentum zugewiesen hat. Diese Äcker waren für die 10 Mark Silber erworben worden, die den Erlös des Engelburg gehörenden, nunmehr verkauften Gutes zu Fulgenstadt (b. Saulgau) bildeten. Da die genannten Äcker Lehen von den Ausstellern sind, geschah der Kauf mit ihrer Hand. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01293 Februar 15Image