Gotſchalich des Gvcen ſvn - pei der SteyrHer Joſeb von Steyr2023-11-012023-11-011319-03-121319-03-12CW30272https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/1923Es wird beurkundet, daß Herr Josef von Steyr und der Sohn Gottschalk des Gugen an der Steyr einen Hof und ein dazugehöriges Lehen haben, genannt rᷝdatz Streblitzze,</i> die beide Eigentum sind. Der Hof soll Josef zu seinen Lebzeiten gehören. Nach seinem Tode hat er den Hof zur Hälfte seinen Erben Konrad von Plesse, dessen Ehefrau Elisabeth und ihrer beider Erben als rᷝheiſtewer</i> [Aussteuer] gegeben. Die andere Hälfte und das dazugehörige Lehen hat Konrad für sich, seine Ehefrau und Erben von Gottschalk dem Gugen mit Einverständnis von dessen Ehefrau Breide und derer beiden Erben gekauft. Sollte jemand [von den Gugen] Erbschaftsansprüche darauf anmelden, soll Konrad seiner Ehefrau und deren Erben 50 Pfund Wiener Pfennige als Pfand geben. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Gotſchalich des Gvcen ſvn - pei der Steyr; Her Joſeb von Steyr - 1294 März 12.Image