2023-11-012023-11-011323-08-261323-08-26CW40517https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3058Bürgermeister Peter der Schaler, Ritter, und der Rat von Basel teilen Bürgermeister, Rat und Bürgergemeinde von Luzern mit, daß vor ihnen Jakob Zebel, Jakob der Meier von Hüningen und Heinrichs Arnolds [die drei in Corpus Nr. 3054 genanten Gefangenen in Luzern] erschienen sind und öffentlich für sich und ihre Verwandten rᷝ(frúnt)</i> wegen der in Luzern erlittenen Gefangenschaft Urfehde geschworen haben. Wenn sie aber dennoch deswegen einen Luzerner Bürger an Leben oder Besitz schädigen sollten, so werden Bürgermeister und Rat von Basel sie mit Leib und Gut haftbar machen und sie niemals [wieder] als Bürger von Basel annehmen, bis der Schaden ersetzt ist. -- Vgl. Corpus Nr. 1487, 1789, 3054, 3057. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01298 August 26.Image