2023-11-012023-11-011324-01-011324-01-01CW40615https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3155Komtur Dornbrecht und die Brüder des Johanniterhauses Hohenrain beurkunden, daß sie dem Freiherrn Diethelm von Wolhusen, seiner Ehefrau Elsbet und ihren Kindern Walther und Marquard auf ihre Bitte hin das Rückkaufsrecht an 2 Gütern von nächsten Ostern an 2 Jahre lang für den gleichen Preis von 77 Pfund und 10 Schillingen gemeiner Pfennige Zürcher eingeräumt haben, für den die Johanniter die Güter von Diethelm gekauft hatten. Bei den Gütern handelt es sich um das Eigen im Kirchspiel Wangen, genannt das Gut von rᷝRide,</i> und um eine Schuposse, die Ulrich von rᷝsnêggenburg</i> besaß. Beide Güter werden von Ulrich rᷝze der Burg</i> bewirtschaftet und erbringen jährlich an Zinsen je 8 Malter Hafer und Dinkel Luzerner Maßes und 14 Schillinge gemeiner Pfennige. Erfolgt der Rückkauf in der ersten Jahreshälfte, so fallen Diethelm auch die Zinsen des Jahres zu; im andern Falle verbleiben die Zinsen den Johannitern. -- Ergänzung der unlesbaren Stelle Bd. 4 S. 360 Z. 16: rᷝlv́prieſter von Remerswile, her Wandellarius</i> (die Namen nach dem Quellenwerk, das auf die Zeugenliste anderer Urkunden zurückgreift). --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299.Image