2023-11-012023-11-011324-05-211324-05-21CW40827https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/3361Graf Ulrich von Helfenstein beurkundet, in erster Linie für den Komtur und die Deutschordensherren von Ulm, daß er Ritter Otto von Berg, seinem Dienstmann, die Eigentumsrechte an dem Hof zu Ellingen in dessen Hand und Gewalt mit der Berechtigung gegeben hat, darüber gegenüber rᷝjn</i> [den Deutschordensherren] oder jedem anderen zu verfügen. Was Otto mit dem Hof anfängt, geschieht mit Ulrichs Zustimmung. -- Vgl. Corpus Nr. 3308. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01299 Mai 21.Image