2023-11-012023-11-011314-12-231314-12-23CW50430https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/N_416_(1169_a)Bruder Konrad von Hagenberg [Niederösterr.], der Komtur und Stellvertreter des obersten Meisters zu Mailberg, beurkundet, daß er wohlüberlegt und auf Rat der Brüder zu Mailberg den Brüdern Ulrich und Weichart den Huntaffen, auf Bitten Herrn Ulrichs von Rvchendorf und Herrn Pilgrims von Pravnſtorf, ein Pfund Zins ausgetauscht hat, das sie zu Chelichdorf besaßen und den Brüdern von Mailberg als rechtmäßiges Eigen ohne alle Einspruchsmöglichkeit übertragen haben. Für das genannte Pfund Zins haben Konrad von Hagenberg und der Konvent von Mailberg ein Pfund Zins zu rᷝHoeneins Grabarn</i> als rechtmäßiges Eigentum gegeben mit der Bestimmung, daß die Brüder Ulrich und Weichart jährlich am St. Johannestag zur Sonnenwende [24. Juni] 10 Pfennige rᷝze pvͦrchrehte</i> als Abgabe leisten sollen. Zur Bestätigung des Tausches gibt der Aussteller die von ihm und dem Konvent besiegelte Urkunde und stellt sich selbst für das Pfund Zins zu rᷝHoeneins Grabarn</i> als Gewährsmann nach Landrecht und Eigentumsrecht gegen allen Einspruch. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.01289 Dezember 23Image