Priorin · Vn̄ mit mir alle der Covent der ſweſteran Von Diezenh2023-11-012023-11-011320-11-261320-11-26CW30639https://urkundenrepositorium.uni-marburg.de/handle/cao/2280Priorin und Konvent des [Dominikanerinnenklosters] Dießenhofen beurkunden, daß sie alljährlich den Bürgern von Dießenhofen 7 Pfund Schaffhauser Münze als Brückengeld geben werden. 2) Ebenso werden sie sich mit 3 Pfund am rᷝVngelt</i> [Verbrauchssteuer] beteiligen, solange die Bürger selbst rᷝVngelt</i> zahlen. Dafür werden die Bürger nach Kräften die Schwestern wie andere ihrer Bürger schützen. 3) An der Allmendweide des Hofes Buchberg soll das Kloster nur mit besonderer Erlaubnis der Bürger Anteil haben. 4) Die Schwestern dürfen nicht wie andere Bürger in der Stadt Dießenhofen Mist kaufen. 5) Ihr Haus in der Stadt Dießenhofen und das beim Kirchhof gelegene Besitztum rᷝ(geſeſſe)</i> werden sie wie jeder andere Bürger bewachen lassen. Für die Wache werden sie den Bürgern alljährlich 10 Schillinge Schaffhauser Münze zahlen, die weder aus Kriegsgründen noch aus anderen Ursachen erhöht werden dürfen. --imagehttps://creativecommons.org/licenses/by/4.0Priorin · Vn̄ mit mir alle der Covent der ſweſteran Von Diezenh an bvͦrgerne Von Diezenh - 1295 November 26.Image